Friedhof: Gemeinde Kaisersbach

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Friedhof

Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Träger des Friedhofs ist die Gemeinde Kaisersbach. In erster Linie dient der Friedhof der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.

Auf dem Friedhof Kaisersbach werden in der Regel Verstorbene aus dem Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde Kaisersbach bestattet. Die zur Evangelischen Gemeinde Hellershof gehörenden östlichen Teilorte im Sandland befinden sich im Einzugsgebiet des Hellershofer Friedhofs. Träger ist die evangelische Kirchengemeinde Hellershof.

Neben den vorhandenen Erdgrabstellen für Särge und Urnen wurden 2019 im Friedhof Kaisersbach neue Bestattungsformen geschaffen. Hierzu gehören ein Gemeinschaftsurnengrabfeld und Grabstellen zur Bestattung unter Bäumen. Nähere Informationen zu den Bestattungsformen entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung der Gemeinde.